INSTALLATION
Aufstellung
Das GerÅ t sollte nicht in der NÅ he von
WŠrmequellen wie Heizkšrpern oder ?fen
aufgestellt und vor direkter Sonneneinstrahlung
geschźtzt werden. Aus Grźnden der Sicherheit mu§
eine Mindestbelźftung gesichert sein, wie aus der
Abb. hervorgeht.
Anordnung des GerÅ tes unter den OberschrÅ nken100 mm
der Kźche (siehe Abb. A).
Anordnung des GerÅ tes ohne OberschrÅ nke der
Kźche (siehe Abb. B).AB
Achtung: Die Ventilations - ?ffnungen mźssen
immer saubergehalten werden.
Die Nivellierung erfolgt durch Drehen der amNP00410 mm10 mm
Unterteil des GerÅ tes angebrachten
Nivellierfź§chen.
Hintere Abstandsstźcke
Im Beipack sind 2 Distanzstźcke enthalten, die
an der GerŠte-Rźckseite montiert werden
mźssen.
LÅ¡sen Sie dazu etwas die Schrauben der
GehŠuseabdeckung. Schieben Sie das Distanzstźck
unter den Schraubenkopf und ziehen Sie die
Schraube wieder fest.
Elektrischer Anschlu§
Bevor Sie den Stecker in die Steckdose einstecken,PR153
źberprźfen Sie bitte, da§ die auf dem Typenschild
des GerÅ tes angegebene Spannung sowie
Frequenz mit dem Anschlu§wert des Hauses
źbereinstimmen. Eine Abweichung von ?6% von der
Nominalspannung ist zulŠssig. Fźr die Anpassung
des GerŠtes an andere Spannungen mu§ ein
Spartransformator angemessener Leistung
vorgeschaltet werden.
Das GerŠt mu§ unbedingt vorschriftsmŠ§ig geerdet
werden. Zu diesem Zweck ist der Stecker des
Speisekabels mit dem dafźr vorgesehenen Kontakt
versehen. Sollte die Netzleitung im Haus nicht mitDieses GerÅ t entspricht der folgende
einer Erdleitung versehen sein, so mu§ das GerŠtEWG Richtlinie:
an eine getrennte Erdleitung vorschriftsmŠ§ig und
unter Hinzuziehung eines Fachmanns
angeschlossen werden.- 87/308 EWG vom 2.6.87 (Deutschland-
Ausfźhrung) bzw. der ?VE-Richtlinie Nr. F 61/84
Die Erzeugerfirma lehnt jede Verantwortung ab,(?sterreich-Ausfźhrung) bezźglich
falls diese Unfallverhźtungsvorschrift nichtFunkentstšrung.
beachtet wird.
- 73/23 EWG vom 19/02/73 (Niederspannung) und
folgende ?nderungen;
- 89/336 EWG vom 03/05/89 (Elektromagnetische
VertrÅ glichkeit) und folgende ?nderungen.
10 |